
Herzlich Willkommen!
Mit Hilfe unserer Website geben wir Ihnen
einen kleinen Überblick über die Arbeiten, die unsere Firma ausführt.
Unsere Firma ist nach DVGW W 120 zertifiziert. Das W 120-Zertifikat wird
von den Genehmigungsbehörden insbesondere im Bereich von Bohrungen zum
Einbau von Erdwärmesonden als Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit gefordert.
Unsere Leistungen im Überblick
- Bohrungen für Erdwärmesonden
(Geothermie), mit der Anbindung der Sonden bis ins Gebäude
(ab 2 Sonden mit Verteilerschacht), mit dem Befüllen des
Sondenkreislaufes mit Wärmeträgermittel
-
Kernbohrungen für die Hauseinführung in Zusammenhang mit
Erdwärmebohrungen, incl. Abdichtung
- Bohren von Gartenbrunnen, optional
mit verschiedenen Installationsvarianten
- Bohren von
Feuerlöschbrunnen und Brunnen für die landwirtschaftliche Nutzung
-
Verkauf und Einbau von Unterwasserpumpen
- Bau von Pegelbrunnen
- Spezialtiefbau
News
NEWS:
Seit 2022 bedarf es bei Brunnenbohrungen in der Stadt Leipzig
einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die kostenpflichtig ist.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Der
Brunnen muss mit einer Messeinrichtung (geeichte Wasseruhr)
versehen werden. Die entnommene Wassermenge ist kontinuierlich
zu erfassen und jährlich, jeweils bis spätestens zum 31.01.,
unaufgefordert an die Untere Wasserbehörde zu übermitteln.
Der Zustand des Brunnens ist in regelmäßigen Intervallen,
mindestens aber einmal jährlich, zu überprüfen. Über des
gesamten Zeitraum muss ein Betriebstagebuch geführt werden, in
dem zu dokumentierende Messwerte und sonstige Pflichten
aufzuzeichnen sind.
NEWS:
Am 31.12.2020 ist das Förderprogramm des BAFA "Heizen mit Erneuerbaren
Energien" ausgelaufen. Seit dem 02.01.2021 fördert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Einbau von
Erneuerbaren Heizungen als Einzelmaßnahme im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Im Bestandsbau können bei einer Umrüstung auf Erdwärme bis zu 40% der
Kosten vom Staat übernommen werden.
Alle
Informationen zur Förderung (BEG) finden Sie:
HIER ...
NEWS:
Seit 01.01.2020 gelten in Sachsen neue fachliche Mindestanforderungen
für den Brunnenbau (für kleindimensionierte Brunnen DN80 bis DN200)
bis 20 m (Bodenklassen 1-5 Lockergestein), bzw. bis 30 m (Bodenklassen
6-7 Festgestein) Bohrtiefe unter Gelände (sonst gelten die Regelungen
im DVGW Arbeitsblatt W 121).
Gemäß Erlass des Sächsischen
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 04.11.2019 wurden
die fachlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Ausführungen der
Bohrarbeiten, der Mindestbohrdurchmesser und der Ringraumverfüllung
von Vertikalfilterbrunnen im Locker- und Festgestein mit kleinen
Ausbaudurchmessern (DN80 bis DN200) zum Zwecke der Gewinnung von
Brauchwasser (z.B. zur privaten Gartenbewässerung) neu festgelegt.
Mindestbohrdurchmesser = Innendurchmesser d. Ausbaurohre (DN) + 2x
Wandstärke d. Ausbaurohre + 2x 60 mm
Beispiel (Brunnenrohr DN80):
80 mm+4 mm+4 mm+60 mm+60 mm=208 mm
Mindestbohrdurchmesser=208 mm
NEWS:
Seit 2018 gibt es eine Bohrtiefenbegrenzung im nördlichen Bereich des
Landkreises Nordsachsen (Delitzsch/Eilenburg/Torgau). Bei tieferen
Bohrungen (vorrangig Erdwärmebohrungen) muss deshalb
vor einer Angebotserstellung die maximal
zulässige Bohrtiefe bei der Unteren
Wasserbehörde des Landkreises Nordsachsen angefragt werden.
Da dies für eine genaue Kalkulation zwingend notwendig ist,
übernehmen wir das kostenlos für Sie.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Angebotsanforderung
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per
E-Mail zu: info[at]brunnen-kleemann.de
Brunnenbau, Erdwärmebohrungen, Wärmepumpen in
Leipzig, Halle, Chemnitz, Dresden (Sachsen und Sachsen Anhalt)
