Erdwärmebohrungen
Allgemein
Mittels Erdwärme können Ein-
oder Mehrfamilienhäuser, bis hin zu Bürogebäuden, Werkhallen oder Schulen
etc. beheizt und/oder gekühlt werden. Die Geothermie kann für Heizwärme, Warmwasser und zur
Kühlung genutzt werden. Es ist eine nahezu unerschöpfliche Reserve, die
ganzjährig und bedarfsgerecht zur Verfügung steht.
Der Temperaturbereich
im Boden liegt bis zu einer Tiefe von 100 Metern bei
durchschnittlich 8-12 °C. Da dies zum Heizen nicht ausreicht, wird
mittels einer erdgekoppelten Wärmepumpe das Temperaturniveau auf in der
Regel 35-55 °C angehoben. Bis zu zwei Dritteln der so gewonnenen Heizenergie stammen
somit aus dem Boden, emissionsfrei und klimaneutral.
Die Technik kann aber
nicht nur zum Beheizen, sondern gerade im Sommer auch zur Temperierung von
Räumen eingesetzt werden. Da über einen Wärmetauscher rein
passiv gekühlt wird, sind die Kosten für die Kühlung sehr gering.
Der Betrieb ist gefahrenlos,
vollautomatisch und komfortabel, es sind keine Brennstoffbevorratung und
kein Kamin notwendig.
Für ein kostenloses Angebot senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail:
info[at]brunnen-kleemann.de
Unsere Leistungen
- Herstellen von Bohrungen für
Erdwärmesonden im
Spülbohrverfahren (Bodenklassen 1 bis 5,
bzw. 1 bis 7) im Locker-, bzw. Festgestein
- Herstellen von Bohrungen für Erdwärmesonden als
Hammerbohrung (Bodenklassen 6
bis 7)
im Festgestein
- Lieferung und Einbau von Erdwärmesonden (Doppel-U-Sonden oder
Koaxialsonden),
einschließlich dem Verpressen des Ringraums
mit einem thermisch verbesserten
Verpressmaterial mit dem
Nachweis der Frost-/Taubeständigkeit
- Druckprüfung der Erdwärmesonden
- Stellung von wasserdichten Spülcontainern mit
der fachgerechten Entsorgung des
Bohrguts
- Liefern und Setzen von Verteilerschächten mit
Durchfiussmengenreglern
- Erdarbeiten und Leitungsverlegung zwischen den
Bohrungen und dem
Verteilerschacht,
bzw. dem Verteilerschacht
und dem Heizungsraum, incl. abschließender Druckprüfung
- Lieferung von Wärmeträgermittel mit dem Befüllen, Spülen
und Entlüften der Anlage
- Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim
zuständigem Umweltamt
- Anzeige der Bohrungen beim zuständigem Landesamt
- Dokumentation zu
den Bohrungen und der Anbindung
- Einreichung
der Dokumentation bei den zuständigen Behörden
Anzeige / Beantragung
der Erdwärmebohrungen
Wenn wir die Erdwärmebohrungen (Wasserrechtliche Erlaubnis) für Sie bei den zuständigen
Behörden anzeigen, bzw. beantragen, benötigen wir in der Regel folgende
Unterlagen von Ihnen:
- siehe
HIER
...
Die Bearbeitungszeiten bei den Behörden liegen je nachdem, welche Untere
Wasserbehörde zuständig ist, zwischen 1-6 Monaten.
Vor
dem Beginn der Bohrarbeiten muss uns die wasserrechtliche Erlaubnis
vorliegen.
Erd- und Bohrarbeiten Jörg Kleemann
- Hauptstraße 52 - 04519 Rackwitz |