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BrunnenbauAllgemein Grundwasserentnahmen sind erlaubnisfrei, wenn das Wasser für den Eigenbedarf genutzt wird (keine gewerbliche Nutzung), z.B. für Ihren Haushalt oder Garten. Diese müssen aber trotzdem beim zuständigen Umweltamt - Abteilung Untere Wasserbehörde - und beim zuständigen Landesamt (in Sachsen ist es das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) angezeigt werden, bei einer Nutzung als Trinkwasser, außerdem noch beim Gesundheitsamt. Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist für den Bau eines Brunnens eine Genehmigung nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung notwendig. Das Abteufen eines Brunnens auf Altlastflächen ist generell verboten. Wir bohren Ihren Brunnen und beraten Sie beim Kauf der passenden Pumpe. Wir bieten preisgünstige Komplettlösungen vom Pumpeneinbau bis hin zum Wasserhahn an. Für ein kostenloses Angebot senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail: info[at]brunnen-kleemann.de Unsere Leistungen im Bereich Brunnenbau - Brunnen für die Wasserversorgung bis zu einer Tiefe von 150 Metern - Lieferung und Einbau/Installation von Pumpen - Installation von Wasserversorgungsanlagen - Grundwassermessstellen - Brunnen für die Landwirtschaft - Feuerlöschbrunnen - Brunnensanierungen
Bohrverfahren Bohrgeräte Erd- und Bohrarbeiten Jörg Kleemann
- Hauptstraße 52 - 04519 Rackwitz |
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