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Brunnenbau


Allgemein

Grundwasserentnahmen sind erlaubnisfrei, wenn das Wasser für den Eigenbedarf genutzt wird (keine gewerbliche Nutzung), z.B. für Ihren Haushalt oder Garten. Diese müssen aber trotzdem beim zuständigen Umweltamt - Abteilung Untere Wasserbehörde - und beim zuständigen Landesamt (in Sachsen ist es das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) angezeigt werden, bei einer Nutzung als Trinkwasser, außerdem noch beim Gesundheitsamt.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist für den Bau eines Brunnens eine Genehmigung nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung notwendig.
Das Abteufen eines Brunnens auf Altlastflächen ist generell verboten.

Wir bohren Ihren Brunnen und beraten Sie beim Kauf der passenden Pumpe. Wir bieten preisgünstige Komplettlösungen vom Pumpeneinbau bis hin zum Wasserhahn an.
Für ein kostenloses Angebot senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail: info[at]brunnen-kleemann.de

Unsere Leistungen im Bereich Brunnenbau

- Brunnen für die Wasserversorgung bis zu einer Tiefe von 150 Metern
- Lieferung und Einbau/Installation von Pumpen
- Installation von Wasserversorgungsanlagen
- Grundwassermessstellen
- Brunnen für die Landwirtschaft
- Feuerlöschbrunnen
- Brunnensanierungen

Bohrverfahren

- Verrohrte Bohrungen (Bodenklasse 1-5),
- Spülbohrungen (Bodenklasse 1-5),
- Hammerbohrungen (Bodenklasse 6-7) im Festgestein

Bohrgeräte

Wir haben Bohrgeräte in verschiedensten Größen.
Das kleinste Bohrgerät hat eine Breite von gerade Mal 80 Zentimetern.
Die Bohrgeräte sind eigenständige Geräte auf Gummiraupen-Fahrwerken, dadurch ist eine gute Lastverteilung gewährleistet und unnötige Flurschäden werden vermieden.

Anzeige / Beantragung der Brunnenbohrung

Wenn wir die Brunnenbohrung für Sie bei den zuständigen Behörden anzeigen, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen (die Anzeigeformulare sind je nach Stadt, bzw. Landkreis, unterschiedlich):

- ausgefüllte Vollmacht: siehe Vordruck im Downloadbereich ...
- sonstige Unterlagen: siehe HIER ...

Die Anzeige beim zuständigen Umweltamt muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Die Bohrung muss außerdem von uns mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim zuständigen Landesamt angezeigt werden.

Erd- und Bohrarbeiten Jörg Kleemann - Hauptstraße 52 - 04519 Rackwitz